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MEDIZINRECHT

DR. JÜRGENS RECHTSANWÄLTE – beraten in allen Teilbereichen des Medizin- und Gesundheitsrechts. Das umfasst insbesondere das Recht der medizinischen Behandlung, das Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung sowie das Berufsrecht und das Vergütungsrecht der Heilberufe.

Der Schwerpunkt der Tätigkeit im Medizinrecht liegt im Bereich der Arzthaftung. Wir vertreten deutschlandweit geschädigte Patienten – außergerichtlich, vor Schlichtungs- und Gutachterstellen und vor Gerichten. Rechtsanwalt Dr. Jürgens ist Fachanwalt für Medizinrecht und ist seit mehr als zwanzig Jahren durchgängig mit Arzthaftungsmandaten befasst. Rechtsanwalt Donath und Rechtsanwalt Wuttke sind ebenfalls Fachanwälte für Medizinrecht und bearbeiten seit mehreren Jahren Arzthaftungssachen.

 Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Jürgens
Rechtsanwalt Donath
Rechtsanwalt Wuttke